rbb-Interview zu den Schuleingangsuntersuchungen

Die Schuleingangsuntersuchungen werden jährlich von den bezirklichen Gesundheitsämtern durchgeführt. Die aktuellste Auswertung liegt für die Jahre 2021/2022 vor. Auch wenn aus den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchung nicht 1:1 auf die Wirkung des Kitabesuchs geschlossen werden kann, weil auch andere Merkmale wie Migrationshintergrund, kulturelle Merkmale sowie soziale und ökonomische Ressourcen die Entwicklung der Kinder beeinflussen können, leitet die SenBJF aus dieser Untersuchung mit Blick auf das System der frühkindlichen Bildung die Schlussfolgerungen ab, dass sich die Dauer des Kitabesuchs positiv auf die kognitive und motorische Entwicklung sowie die Sprachkompetenzen der Kinder auswirkt. 


Entsprechend setzt sich die Senatsverwaltung konsequent dafür ein, den Zugang zu frühkindlicher Bildung für alle Familien in Berlin zu erleichtern und damit Chancengerechtigkeit von Anfang an zu stärken. Mit dem Kitachancenjahr schaffen wir deshalb gezielte Angebote, um insbesondere Familien mit Unterstützungsbedarf wie einen festgestellten Sprachförderbedarf besser zu erreichen und ihnen einen niedrigschwelligen Einstieg in die Kita zu ermöglichen. Zentrale Elemente des Kita-Chancenjahres in diesem Zusammenhang sind: 


-         automatisiert und antragslos versandte Willkommensgutscheine (ab dem Kitajahr 2026/2027), die allen Kindern mit dem vollendeten 3. Lebensjahr zugesendet werden, sofern diese nicht bereits über einen Gutschein verfügen / in einer Kita angemeldet sind. Mit diesen Basisgutscheinen können die Familien ein Platzangebot in Anspruch nehmen; 


-         ein fortentwickeltes Portal, über das Familien auch für Kinder unter 3 Jahren sowie zugezogene Familien mit älteren Kinder unmittelbar einen Gutschein beantragen können, der ihnen über ein Servicekonto digital zur Verfügung gestellt wird; 


-         die Umsetzung der Verpflichtung nach § 55 SchulG zur Sprachförderung – künftig in allen 2.900 Berliner Kitas. Durch das in diesem Zusammenhang geplante Vorziehen der Sprachstandsfeststellung soll auch diesen Kindern ein einfacherer Zugang ermöglicht werden; Zugleich wurde die verpflichtende Sprachförderung im Rahmen der letzten Novellierung des Schulgesetzes bereits von 25 auf 35 Wochenstunden erhöht. 
 
Die Stärkung der Sprachbildung innerhalb des gesamten Systems der frühkindlichen Bildung ist weiterhin ein zentrales Ziel der SenBJF. Deshalb wird dieser Aufgabe im aktuell in Arbeit befindlichen Berliner Bildungsprogramm (BBP) ein nochmals höherer Stellenwert beigemessen. Damit einhergehend wird zur Zeit das neue Beobachtungs- und Dokumentationsinstruments „BeoKIZ“ in den Berliner Kitas eingeführt, welches die Einrichtungen in dieser Aufgabe unterstützt. Zugleich strebt die SenBJF im Rahmen KitaFöG-Novellierung eine Verbesserung des Personalschlüssels für Kinder unter 3 Jahren (mehr Betreuungszeit für die Kinder) sowie eine Neugestaltung der personellen Zuschlagstatbestände zugunsten eines Partizipationszuschlags an, der vorrangig zur Stärkung der Sprachbildung in den Berliner Einrichtungen genutzt werden soll. 
 
Diese Maßnahmen sind, anders als das bisherige Sprachkitaprogramm auf das gesamte Kitasystem hin ausgerichtet. Bei den Sprachkitas handelte es sich um eine begrenzte Anzahl von Einrichtungen, die zunächst mit Bundesmitteln gefördert wurden. Das Bundesprogramm Sprachkitas wurde auf Bundesebene ab Mitte 2023 eingestellt. Seither hat Berlin diese Einrichtungen mit verfügbaren Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz fortgeführt, um die Versorgung mit Sprachförderangeboten in diesen Einrichtungen im Übergang zu sichern.